Wer heute heiratet, hat sich das in der Regel gut überlegt.
Und wer diesen Lebensbund nicht nur auf die Kraft der beiderseitigen
Liebe gründet, sondern sich dazu Gottes Segen erbittet, der
meint damit mehr als eine hübsche Garnierung, um seinen
FreundInnen zu imponieren oder seinen Eltern einen Gefallen zu tun.
Deshalb ist es nichts Ungewöhnliches mehr, daß man sich
nicht nur für seine Hochzeit, sondern auch für seine
kirchliche Trauung einen Ort sucht, der diese Segensbitte besonders
eindrücklich macht. Warum also nicht die Langeooger Inselkirche?
Wenn Sie in dieser Richtung überlegen oder schon dazu
entschlossen sind, sollten Sie folgendes bedenken bzw. in die Wege
leiten:
Trauungen finden in der Regel als selbständige
Gottesdienste statt; bei der Festlegung des Termins muss
deshalb neben der persönlichen Zeitplanung
(standesamtliche Eheschließung, Festverlauf) auch der
Veranstaltungskalender der Kirchengemeinde
berücksichtigt werden. In bestimmten Zeiten des Kirchenjahrs
und an besonderen Wochenenden (z.B. Konfirmation, Dörpfest)
sind Trauungen nicht möglich. Bei Trauungen im ganz kleinen
Kreis hat sich auch die Einbeziehung in einen Gemeindegottesdienst
bewährt.
Da in Langeoog die Urlauberströme in vieler Hinsicht den
Zeittakt diktieren, sind langfristige Terminfestlegungen nur
eingeschränkt möglich, soweit es die Tageszeit betrifft.
Am ehesten lassen sich die Vormittagstunden (ca. 10 - 12 Uhr) und
der Nachmittag (ca. 15.45 bis 17.30 Uhr) freihalten.
Bei Ihrem zuständigen Pfarramt erhalten Sie auf Anfrage
ein Dimissoriale (= Einverständniserklärung für
die Übertragung einer kirchlichen Handlung auf ein anderes
Pfarramt). Wenn Sie (noch) nicht zu einem Pfarramt gehören,
wird das Dimissoriale in der Regel beim Heimatpfarramt der
Braut/Frau beantragt. Dieses schicken Sie bitte an die
Kirchengemeinde
Langeoog, zusammen mit der Anmeldung zu, die Sie sich ausdrucken
lassen können.
Gehört ein Partner der röm.-kath. Kirche an,
sollte er/sie beim zuständigen Pfarramt umgehend einen Antrag
auf "Dispens von der Formpflicht" stellen. Wird dieser
Antrag vom zuständigen Bischofsamt genehmigt, was die Regel
ist, kann der kath. Partner sich mit Zustimmung seiner Kirche
problemlos evangelisch trauen lassen. Eine sog. "ökumenische
Trauung" (richtiger, da es diese leider noch nicht gibt, eine
Trauung unter Beteiligung von Pastoren beider Kirchen) ist auf
Langeoog wegen der Nichtbesetzung des kath. Pfarramts in der Regel
nicht möglich.
Gehört ein Partner keiner christlichen Kirche an,
bestätigen Sie bitte durch Ihre Unterschrift die folgende
in der Anmeldung eingefügte Erklärung, die Sie
sich auch separat ausdrucken lassen
können:
1) Ich, ...................................................., bin
mit der kirchlichen Trauung unserer Ehe in der Langeooger
Inselkirche am ......................................einverstanden
und habe mich aus freien Stücken dazu bereiterklärt.
2) Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die kirchliche
Trauung für meinen evangelischen Partner das Versprechen
einschließt, in der Ehe den christlichen Glauben zu leben und
eventuelle gemeinsame Kinder im christlichen Glauben zu erziehen.
Ich werde meinen Partner in dieser Absicht nicht behindern.
3) Ich stimme mit meinem Partner im grundsätzlichen
Verständnis der Ehe als einer auf lebenslanger Liebe und
Achtung gegründeten Gemeinschaft zwischen zwei Menschen
überein.
(Datum, Unterschrift des/der Erklärenden)
Für die Vorbereitung des Traugesprächs ist es meistens
hilfreich, wenn Sie uns mitteilen, ob Sie früher einer Kirche
angehört haben (und wenn Ja, welcher) bzw. wie Sie sich selbst
religiös-weltanschaulich einordnen. Unter Umständen ist
auch ein (Wieder-)Eintritt in die Kirche anlässlich der
Trauung möglich. Wenn Sie in dieser Hinsicht überlegen
oder Fragen haben, sind wir Ihnen gern behilflich.
Wenn Sie bereits verheiratet sind und ein Stammbuch besitzen,
bringen Sie dieses bitte zur Trauung mit (bitte nicht schicken!).
Darin findet sich eine Kopie der Eheschließungsurkunde,
deren Vorlage für die kirchlichen Trauung gesetzlich
vorgeschrieben ist, sowie ein Formular zur Beurkundung der Trauung.
Wenn Sie erst in Langeoog heiraten, bringen Sie das Stammbuch am
besten gleich anschließend zum Pfarramt.
Wenn Sie einen Trauspruch
vorschlagen, tun Sie sich selbst etwas Gutes; denn zum einen ist
mit dem Aussuchen unvermeidlich ein Nachdenken verbunden, was Sie
sich von der kirchlichen Trauung erhoffen. Zum andern sorgen Sie
damit dafür, daß der Traugottesdienst eine persönliche
Note erhält. Denn der Trauspruch liegt üblicherweise der
Traupredigt zugrunde.
Gern nehmen wir auch Vorschläge für ein oder zwei
Lieder entgegen. Aus dem neuen Evangelischen Gesangbuch sind
vor allem die Choräle Nr. 316 bis 334, 396 bis 410 und 421 bis
436 sowie Lieder aus den jeweiligen landeskirchlichen Anhängen
geeignet und gebräuchlich. Aber auch ganz neue Lieder, wie sie
z.B. durch die Kirchentage Verbreitung finden, können u.U.
vereinbart werden.
Am Ende der Trauung kann dem Brautpaar eine mit den Traudaten
signierte Bibel oder ein zum Anlass passendes Buch
überreicht werden. Sie können sich dieses Buch entweder im
einschlägigen Handel (z.B. im Langeooger Eine-Welt-Laden)
selber besorgen oder im Pfarramt erwerben. Auf Wunsch werden Ihnen
im Traugespräch ein paar mögliche Traubibeln bzw.
Geschenkbände zur Wahl vorgelegt.
Gebühren dürfen für Trauungen in
unserer Kirche laut Kirchengesetz nicht erhoben werden, obwohl der
kleine Etat unserer Gemeinde durch die zahlreichen Sonderwünsche
unserer Gäste erheblich in Anspruch genommen wird. Jeder
zusätzliche Gottesdienst zieht schließlich für die
beteiligten Mitarbeiter Überstunden nach sich (die Mehrzahl der
Trauungen und Taufen in der Inselkirche wird von Gästen unserer
Insel erbeten!) Fast 50 % unseres Jahreshaushalts müssen
inzwischen aus Kollekten und anderen freiwilligen Gaben finanziert
werden! Wir sind Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie uns im Rahmen Ihrer
Möglichkeiten auf diesem Wege unterstützen.
Eine Spendenquittung fürs Finanzamt stellen wir Ihnen gern aus.
Wenn Sie besondere Wünsche im Blick auf den
Blumenschmuck der Kirche haben, setzen Sie sich bitte mit dem
örtliche Blumengeschäft Peters in Verbindung. Frau Peters
ist Kirchenvorsteherin und steht als solche mit unserm Küster
in ständiger Verbindung, was die 'normale' Gestaltung des
Altars mit Blumen betrifft.
Wegen der großen Gästezahl auf Langeoog tut in den
meisten Monaten des Jahres neben dem ortsansässigen
'Inselpastor' ein/e 'KurpastorIn'
Dienst. Diese KurpastorInnen wechseln etwa alle 3 Wochen und nicht
immer steht langfristig fest, wer zu welcher Zeit auf der Insel ist.
Entsprechend klärt sich manchmal erst kurzfristig, wer für
welchen Gottesdienst zuständig ist. Eine längerfristige
Terminplanung Ihrerseits schließt deshalb ein, dass Sie
sich in der Regel erst kurzfristig mit dem Pastor vertraut machen
können, der den Traugottesdienst gestaltet.
Ein persönliches Gespräch ('Traugespräch')
zwischen Ihnen und dem Pastor (der Pastorin), der/die Trauung
vollzieht, findet in der Regel einige Tage vor dem Traugottesdienst
statt. Bitte sorgen Sie gleich nach der Ankunft auf Langeoog
(gegebenenfalls vorher) für eine diesbezügliche
Terminabsprache.
Nach alter Tradition ist es üblich, dass die
Gemeinde in den Sonntagsgottesdiensten vor und nach der Trauung
davon in Kenntnis gesetzt ("Aufgebot") und die betreffende
Familie so namentlich in die öffentliche Fürbitte
aufgenommen wird. Es ist guter Brauch, dass die Genannten an
diesen Gottesdiensten teilnehmen oder zumindest einen Vertreter
entsenden. Wenn Ihnen weder das eine noch das andere möglich
ist, Sie sich aber kurz vorher oder wenig später auf Langeoog
aufhalten, können wir ausnahmsweise diese öffentliche
'Abkündigung' verlegen. Auf jeden Fall muss Ihre
schriftliche Anmeldung spätestens 8 Tage vor dem Trautermin
vorliegen, damit die Bekanntgabe korrekt erfolgt.
Das dafür nötige Anmelde-Formular
(s.o.) füllen Sie bitte, so gut Sie können, aus und
schicken Sie es uns baldmöglichst zurück. Bei Fragen, die
Sie gern mit dem/der für die Trauung zuständigen
Pastor(in) besprechen möchten, machen Sie bitte einen
entsprechenden Hinweis.
Bitte weisen Sie Ihre Verwandten und Freunde rechtzeitig
darauf hin, dass das Bewerfen des Brautpaares mit Reis
vor der Inselkirche unerwünscht ist. Eine Handvoll Reis - das
ist für Millionen von Menschen in der Welt täglich eine
Frage von Leben und Tod; denn etwas anderes steht ihnen oft als
Nahrung nicht zur Verfügung. Wenn diese Menschen über
ein jungvermähltes Paar eine Handvoll Reis werfen, dann ist das
eine Geste von tiefer Symbolik und zugleich ein wirkliches Geschenk.
Bei uns dagegen bedeutet der Reis, der nicht selten pfundweise über
Brautpaaren ausgekippt wird, nichts anderes als gedankenlosen
Klamauk. Bitte lassen Sie ihr Gefolge wissen, dass Sie auf
solche Glückwünsche verzichten.
Fotografieren, Filmen usw. ist in der Langeooger
Inselkirche während der Gottesdienste untersagt.
Selbstverständlich dürfen im Anschluss an den
Gottesdienst Fotos gemacht werden, auch vor dem Altar oder an
anderen Stellen der Kirche.
Bitte vergessen Sie nicht, Ihr Familienstammbuch
einige Tage nach der Trauung im Pfarramt abzuholen. Wir möchten
eine so wichtige Urkunde nur ungern der Post anvertrauen.
|