Kirchenvorstand

 

Der Kirchenvorstand ist nach der Verfassung der Evang.-luth. Kirche Hannovers, zu der Langeoog gehört, das mehrheitlich durch Urwahl gewählte Leitungsorgan der Gemeinde. Zusammen mit dem Pfarramt, dessen Rechte und Pflichten gegenüber dem Kirchenvorstand genau abgegrenzt sind, ist dieser für das gesamte kirchliche Leben in der Gemeinde verantwortlich. Das reicht von der Festsetzung der Gottesdienste über die Verwaltung der Finanzen bis zur Wahl der haupt- und nebenberuflichen MitarbeiterInnen.

Nach der in Langeoog gültigen Beschlusslage besteht der Kirchenvorstand aus 9 Mitgliedern, von denen 6 auf Grund von Kandidatenvorschlägen aus der Gemeinde in direkter geheimer Wahl zu wählen sind. Zwei weitere werden nach der Wahl in gemeinsamer Sitzung von altem und neuem Kirchenvorstand berufen, wobei man nicht an die Kandidatenliste gebunden ist. Diese Regelung hat den Sinn, dass die vom Vertrauen der Gemeindeglieder gewählten Frauen und Männer selber ein Mitspracherecht haben sollen, um sicher zu stellen, dass die verschiedenen Gruppen der Gemeinde (Lebensalter, Beruf, Geschlecht, Wohnsitz, Mitgliedschaft in Vereinen oder Verbänden u.ä.) im Kirchenvorstand einigermaßen gerecht vertreten sind. Der Inhaber der Pfarrstelle ist von Amts wegen geborenes Mitglied.

 

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